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Rudern nur mit Stegaufsicht möglich E-Mail

Aufgrund eines aktuellen Vorfalls an unserem Steg müssen wir auf Anordnung des Wasser- und Schifffahrtsamtes ab sofort eine Stegaufsicht für die Dauer der Baumaßnahmen an der Wolbeckerstraßenbrücke einrichten - siehe auch Stegaufsicht.pdf

Auf Anweisung des Vorstandes des Rudervereins Münster von 1882 e.V. gilt ab sofort und bis auf weiteres: Das An- und Ablegen ist nur erlaubt, wenn eine Stegaufsicht anwesend ist und sich auf dem Kanalabschnitt zwischen Schillerstraßenbrücke und der letzten roten Boje hinter der Wolbeckerstraßenbrücke keine Motorschiffe befinden (siehe angehängte Skizze, "20120525_Kanalabschnitt.pdf")!

 

Sollten sich Vereinsmitglieder nicht an diese Regelung halten kann es zu einer Sperrung unserer Steganlage durch die Wasserschutzpolizei kommen!

Um trotz der Auflagen einen Ruderbetrieb zu ermöglichen hat der Vorstand des RVMs beschlossen feste Ruderzeiten einzurichten, an denen eine Stegaufsicht organisiert wird - siehe "20120525_Stegaufsicht_termine.pdf".

Es werden noch Stegaufsichten gesucht, bitte bei Fabian Wellhausen melden: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 

 

Abweichend zur Ruderordnung gelte ab sofort und bis auf weiteres folgende Regelungen für das An- und Ablegen:

• Das An- und Ablegen ist nur erlaubt, wenn eine Stegaufsicht anwesend ist und im oben genannten Streckenabschnitt keine Motorboote sind.

• Den Weisungen der Stegaufsicht ist unbedingt und sofort zu folgen.

• Das An- und Ablegen sowie das Einsetzen und Herausnehmen der Boote ist nach Weisung der Stegaufsicht durchzuführen.

• Der Steg darf nur benutzt werden, wenn auf dem oben genannten Streckenabschnitt kein motorgetriebenes Schiff/Boot vorhanden ist (Ausnahme Motorboote des Rudervereins).

• Boote, die abgelegt haben, rudern sofort in den Stadthafen. Erst dort werden die notwendigen Bootseinstellungen vorgenommen.

• Boote, die anlegen wollen, warten auf der anderen Kanalseite bis sie zum Anlegen durch die Stegaufsicht aufgefordert werden.

• Das Einsetzen der Boote und das Ablegen haben zügig zu erfolgen, genauso wie das Anlegen und Herausnehmen der Boote.

• Alle anwesenden Vereinsmitglieder sind zur Mithilfe verpflichtet.

Wir bitten alle Vereinsmitglieder um Verständnis für diese besonderen Maßnahmen sowie um Beachtung und Einhaltung der Neuregelungen.
Bitte stellt Euch auch als Stegaufsicht zur Verfügung!

 

Der Vorstand des Rudervereins Münster von 1882 e.V.

Münster, 25. Mai 2012

 
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