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Ruder- und Bootsordnung E-Mail

Präambel

Diese Ordnung regelt den Sportbetrieb im Ruderverein Münster von 1882 e.V. Sie stellt den Rahmen für eine sichere und umweltverträgliche Ausübung des Rudersports dar. Sie gilt für Mitglieder und Nichtmitglieder, die gemäß dieser Ordnung Ruderboote benutzen dürfen.


Sicherheit und Erfahrung - Einteilung der Ruderer* in Ruderklassen

Die Einteilung in Ruderklassen berücksichtigt die Ausbildung und Erfahrung der Ruderer und dient der Sicherheit bei der Nutzung der Bundeswasserstrasse Dortmund-Ems-Kanal. Die Ruderklasseneinteilung erfolgt durch den Vorstand und wird durch aktuellen Listenaushang bekannt gemacht. Die separat ausgehängte Bootsnutzungsordnung regelt, wer welches Material benutzen darf.


Ruderklasse 1: Anfänger

Anfänger und alle Ruderer, die keiner der anderen Ruderklassen angehören, sind Mitglieder der Ruderklasse 1.

Rudern ohne Steuermann ist nur in Begleitung durch einen Ausbilder bzw. Lehrer erlaubt, oder wenn ein Obmann der Ruderklasse 3 an Bord ist. Alle anderen Mannschaften müssen ebenfalls über einen Obmann der Ruderklasse 3 verfügen.


Ruderklasse 2: Fortgeschrittene

Ruderer mit abgeschlossener Anfängerausbildung und hinreichenden Ruderfertigkeiten und Rudererfahrung, die durch einen Ausbilder bzw. Lehrer oder die Leitung der Ruderabteilung festgestellt werden. Aufnahmevoraussetzung in diese Ruderklasse ist außerdem die Teilnahme an einem Informationsabend zur Sicherheit auf einer Bundeswasserstrasse, z.B. mit der Wasserschutzpolizei.

Ruderer im Schulruderbereich gehören dieser Klasse nur nach ausdrücklicher Einteilung durch einen Ausbilder bzw. Lehrer oder den Leiter der Ruderabteilung an.

Rudern ohne Steuermann ist nur in Begleitung durch einen Ausbilder bzw. Lehrer erlaubt, oder wenn ein Obmann der Ruderklasse 3 an Bord ist. Alle anderen Mannschaften müssen ebenfalls über einen Obmann der Ruderklasse 3 verfügen.


Ruderklasse 3: ausgebildete Ruderer und Rennruderer

In diese Ruderklasse können Ruderer aufgenommen werden, die eine theoretische und praktische Steuermannsprüfung erfolgreich bestanden haben. Rennruderer gehören in der Regel dieser Gruppe an.

Rennruderer sind Mitglieder oder Ruderer im Landesleistungsstützpunkt, die regelmäßig trainieren, eine Trainingsverpflichtung unterschrieben haben und an Regatten teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen gehören regelmäßig dazu:

  • Jungen und Mädchen von 12-14 Jahren
  • Juniorinnen und Junioren U 17 und U19
  • Senioren Männer und Senioren Frauen U23 und älter
  • Mannschaftsmitglieder in der Ruder Bundesliga
  • Masters (Mastersruderer sind ehemalige Rennruderer mit entsprechender altersspezifischer physiologischer und ruderischer Leistungsfähigkeit. Sie sind in der Lage sich auf nationalen Regatten im oberen Mittelfeld zu platzieren. Mastersruderer sollten sich im Freundeskreis des RVM finanziell engagieren)


Im Zweifelsfall entscheidet der leitende Trainer wer zu den Rennruderern gehört.


Ausbilder und Fahrtenleiter

Ausbilder und Fahrtenleiter werden vom Vorstand ernannt.

Ausbilder verfügen über Rudererfahrung und sind sowohl persönlich als auch fachlich für die Ausübung von Ausbildungstätigkeiten geeignet.

Fahrtenleiter müssen volljährig sein und über umfangreiche Wanderrudererfahrung verfügen.


Wichtige Regelungen


Verantwortliche

Verantwortlich im Boot ist der Ausbilder oder der Obmann. Der Obmann ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, und weiterer Regelungen des Rudervereins Münster verantwortlich. Die Mannschaft hat den Anweisungen des Obmanns zum sicheren Führen des Bootes und zur Sicherheit der Mannschaft Folge zu leisten.


Fahrtenbuch

Aus rechtlichen Gründen sind vor Antritt der Fahrt im Fahrtenbuch der Obmann und die Mannschaft vollständig und lesbar einzutragen. Bei den Ruderklassen 1 und 2 sind darüber hinaus die zuständigen Ausbilder, bei den Ruderern im Schulruderbetrieb die Schule sowie der Aufsicht führende Lehrer zu benennen (Spalte Bemerkungen).


Nach der Fahrt sind Boot und Mannschaft auszutragen und Unfälle, besondere Vorkommnisse und Bootschäden zu vermerken. Sie sind außerdem im Schadensbuch zu vermerken. Bei schwerwiegenden Vorkommnissen sind der verantwortliche Trainer, die Leitung der Ruderabteilung oder das für den Bereich Sport zuständige Vorstandmitglied sofort telefonisch zu verständigen.


Sicherheit beim Ablegen, Rudern, Anlegen

Für alle Ausfahrten gelten folgende Bedingungen:

  • Rudern ist nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang (nicht Einbruch der Dunkelheit!) erlaubt.
  • Ist wegen Nebels oder anderer Sichtbehinderungen die Brücke der Schillerstraße vom Steg aus nicht zu erkennen, ist das Rudern untersagt.
  • Bei Eisbildung auf dem Kanal ist das Rudern untersagt.


Jederzeit – sowohl beim Ab- und Anlegen am Steg als auch während des Ruderns auf dem Kanal – ist ein hinreichend großer Sicherheitsabstand zur Schifffahrt einzuhalten. Im Zweifel ist der Binnenschifffahrt auszuweichen.

Die Boote sind beim Transport zum und vom Wasser abzusichern. Wenn nötig, ist Hilfe in Anspruch zu nehmen. Jeder Ruderer ist zur Mithilfe verpflichtet.

Das Verhalten am Steg muss von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein.

Mindestens zwei Ruderer haben am Steg liegende Boote bei vorbeifahrenden Schiffen durch Wegdrücken an den Auslegern zu sichern.

Ablegende Boote sind grundsätzlich mit dem Bug in Richtung Hiltrup einzusetzen, die Ausfahrt erfolgt somit nur in Richtung Hiltrup. Ankommende Boote aus Richtung Hiltrup müssen zunächst den Steg passieren, dann wenden und in Richtung Hiltrup fahrend anlegen.


Ab- oder Anlegen bei vorbeifahrenden Schiffen ist lebensgefährlich und daher verboten!

Empfehlungen zur Sicherheit

Allen Mannschaften wird dringend empfohlen, den Bugmann mit einem Rückspiegel zu versehen und während der kalten Jahreszeit Rettungswesten zu tragen.

Darüber hinaus sollten stets Warnwesten (zumindest auf dem Ruderplatz 1) oder helle, auffällige Kleidung getragen werden.


Anfängerausbildung

Die Ausbildung der Anfänger erfolgt in der Regel im Vierer mit Steuermann. Neben einem Ausbilder muss mindestens ein Ruderer der Ruderklasse 2 im Bug des Ausbildungsbootes sitzen. Die Ausbildung im steuermannslosen Boot setzt die Zugehörigkeit zur Ruderklasse 2 voraus.

Material

Fehlendes Material, z.B. Rollsitze, Steuer, Stemmbretter, Schuhe, Riemen  oder Skulls, darf keinesfalls aus anderen Booten ergänzt werden. Bei Bedarf ist eigens dafür gekennzeichnetes Ersatzmaterial zu verwenden oder der Bootswart / Bootsmeister anzusprechen.


Einstellungen des Materials

Einstellungen an den Booten wie z.B. Veränderungen von Dollenneigungen, -höhen, Dollenabständen, Überhöhungen, Einstellungen der Steueranlage etc., bedürfen einer Rücksprache mit dem Bootswart bzw. mit dem leitenden Trainer.

Auch Veränderungen an Riemen und Skulls (Längen und Innenhebel) sind vorher abzustimmen.

Erlaubt sind Dollenhöhenverstellungen mittels Speedclips und Stemmbrettverstellungen.


Säuberung der Boote / Verhalten nach dem Rudern

Nach dem Ruderbetrieb sind die Boote zu säubern.

Das Boot wird nach jeder Ausfahrt oder Wanderfahrt von außen mit Wasser abgespritzt und mit einem Tuch gereinigt. Für die Innenpflege ist das Boot von unten her auszuspritzen. Abschließend ist das genutzte Material an die festgelegte Stelle zurückzubringen.

Böcke, Schlauch und Einerwagen sind nach Gebrauch in die Hallen zu stellen. Die Tore der Bootshallen sind zu schließen, sofern nicht absolute Klarheit besteht, dass sich noch Boote aus der jeweiligen Halle auf dem Wasser befinden. Am Steg sind die Ruder beim An- und Ablegen so zu halten, dass der Stern nach oben zeigt. (Materialschonung!)


Rudertermine / Bootsnutzung

Zu den in den Aushängen veröffentlichten Ruderterminen haben  jeweilige zu den Gruppen gehörenden Ruderer Vorrang bei der Benutzung der Vereinsboote.


Bootsschäden

Bei Bootsschäden haftet bei nachgewiesenem grob fahrlässigem Verhalten sowohl jeder Ruderer als auch jeder Ausbilder persönlich! Bootsschäden sind unmittelbar nach Bekannt werden zu melden und in das Schadensbuch mit Angabe des Obmanns einzutragen.



Tages- / Wanderfahrten

Tages- oder Wanderfahrten sind nur mit der Genehmigung der Leitung der Ruderabteilung möglich. Sie sind so früh wie möglich, mindestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Fahrt, unter Angabe der geplanten Ruderstrecke, des Zeitraums, der gewünschten Boote, des Bootsanhängers und Nennung des Fahrtenleiters und der Obleute schriftlich zu beantragen.

Die zur Verfügung gestellten Vereinsboote sind vom Fahrtenleiter rechtzeitig vor Antritt der Tages- bzw. Wanderfahrt für den entsprechenden Zeitraum ausreichend zu versichern.


Verstöße / Sanktionen

Bei Verstoß gegen diese Ruder- und Bootsordnung können die betreffenden Ruderer durch den Vorstand zeitweise oder dauerhaft vom Ruderbetrieb und sonstigen Sportbetrieb ausgeschlossen werden.


Ausnahmen

Ausnahmen von den genannten Regelungen gelten stets nur für den Einzelfall und müssen von der Leitung der Ruderabteilung oder dem leitenden Trainer genehmigt und per e-mail dem Vorstand zur Kenntnis gegeben werden.

Vom Vorstand des Ruderverein Münster verabschiedet am 30.06.2011


*Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit dieser Ruder- und Bootsordnung wird grundsätzlich nur die männliche Form „Ruderer“ genannt. Diese beinhaltet aber selbstverständlich auch die „Ruderinnen“ des Vereins.


 


 

 

Hilfreiche Videos zum sicheren Rudern auf dem Kanal:

"Sportkanal" - Ein Film über die Gefahren beim Rudern auf Binnenwasserstraßen

Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=k3QtTjAkc4s

Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=41Ww8nUiZjA

 


 
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